Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Kranz & Gupta, Indiepal GbR
Brunnenstr. 11
53123 Bonn
Deutschland
nachfolgend "Indiepal" genannt, und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Agenturleistungen.
Indiepal erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung, Generative Engine Optimization, Strategie, Beratung, Content und damit verbundene digitale Dienstleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Indiepal ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Grundlage der Zusammenarbeit sind das jeweilige Angebot, die darin enthaltene Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls weitere ausdrücklich getroffene Vereinbarungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
Leistungen, Funktionen oder Arbeitsergebnisse, die dort nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.
Angaben zu Projektzeiten und Fertigstellungsterminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Seiten, Funktionen, Integrationen, Inhalte oder sonstige Erweiterungen gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.
Indiepal ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete freie Mitarbeiter, Partner und sonstige Dritte einzusetzen.
3. Projektbeginn und Kapazitätsreservierung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt Indiepal mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung sowie nach Bereitstellung der für den Projektstart erforderlichen Informationen und Materialien.
Angegebene Projektzeiträume setzen eine rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
Ein vorgesehener Projektstart oder Fertigstellungstermin kann sich verschieben, wenn die erforderliche Zahlung, Inhalte, Zugänge, Informationen oder Freigaben nicht rechtzeitig vorliegen.
Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers können dazu führen, dass für das Projekt reservierte Kapazitäten anderweitig vergeben werden. Die Wiederaufnahme erfolgt in diesem Fall nach Verfügbarkeit von Indiepal.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Indiepal alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenunterlagen, Zugangsdaten, technische Informationen sowie sonstige für das Projekt erforderliche Inhalte.
Der Auftraggeber benennt auf Wunsch von Indiepal einen zentralen Ansprechpartner, der zur Abstimmung und Freigabe im Rahmen des Projekts berechtigt ist.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte und Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Indiepal ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte auf sachliche oder rechtliche Richtigkeit zu überprüfen.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.
Entsteht Indiepal hierdurch zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
5. Kommunikation und Feedback
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderliche Rückmeldungen, Entscheidungen und Freigaben innerhalb angemessener Fristen bereitzustellen.
Soweit im Projekt nichts anderes vereinbart wurde, soll Feedback innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung erfolgen.
Feedback ist möglichst vollständig und gebündelt durch den vereinbarten Ansprechpartner zu übermitteln.
Widersprüchliche oder nachträglich geänderte Anweisungen verschiedener Ansprechpartner können zusätzlichen Aufwand darstellen.
Verzögerungen aufgrund ausstehender Rückmeldungen oder Entscheidungen des Auftraggebers liegen nicht im Verantwortungsbereich von Indiepal.
6. Gestaltung und Korrekturschleifen
Indiepal erbringt kreative Leistungen auf Grundlage des vereinbarten Briefings, des Angebots und der während des Projekts getroffenen Abstimmungen.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturschleifen pro wesentlicher Projektphase im vereinbarten Preis enthalten.
Eine Korrekturschleife bezeichnet eine gebündelte Feedbackrunde zu einem vorgelegten Projektstand.
Mehrere einzelne Nachrichten, nachträglich ergänzte Änderungswünsche oder voneinander unabhängiges Feedback verschiedener Ansprechpartner können als zusätzliche Korrekturschleife behandelt werden, wenn hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht.
Grundlegende Konzeptänderungen, neue Anforderungen oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind nicht Bestandteil einer Korrekturschleife.
Weitere Korrekturschleifen oder zusätzliche Änderungswünsche können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
6. Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns per E Mail, Telefon oder auf anderem Wege kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Hierzu können insbesondere Ihr Name, Ihre E Mail Adresse, Ihre Telefonnummer sowie der Inhalt Ihrer Nachricht gehören.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage auf den Abschluss oder die Durchführung eines Vertrags gerichtet ist. In anderen Fällen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
7. Freigaben
Vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Designs, Texte, Strukturen, Funktionen oder sonstige Projektstände bilden die verbindliche Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Änderungswünsche an bereits freigegebenen Projektständen können als Zusatzleistungen berechnet werden, soweit dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Inhalte vor seiner Freigabe auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die von ihm zu verantwortenden rechtlichen Anforderungen zu prüfen.
Eine Freigabe kann in Textform erfolgen, insbesondere per E Mail oder über die im Projekt verwendeten Kommunikations und Projektmanagementsysteme.
8. Abnahme
Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, wird Indiepal den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern.
Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und teilt Indiepal etwaige konkrete Mängel mit.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.
Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen keinen Mangel dar.
Subjektive gestalterische Änderungswünsche stellen ebenfalls keinen Mangel dar, sofern die erbrachte Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung zu 100 % vor Beginn der Leistungserbringung fällig.
Indiepal beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang mit der Leistungserbringung.
Die auf der jeweiligen Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist maßgeblich.
Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Indiepal kann für zusätzliche Leistungen ebenfalls Vorauszahlung verlangen.
Laufende Leistungen werden entsprechend der im jeweiligen Angebot vereinbarten Abrechnungsperiode im Voraus berechnet.
Kosten für Drittanbieter, Lizenzen, Domains, Hosting oder sonstige externe Leistungen sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto. Soweit aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben wird, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
10. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte an von Indiepal geschaffenen und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen.
Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot und dem vereinbarten Vertragszweck.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Konzepte, Methoden, Designsysteme, Komponenten, Vorarbeiten und sonstige interne Arbeitsergebnisse sind nicht Bestandteil der Rechtseinräumung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Rechte an Schriften, Stockmedien, Plugins, Software, Templates, Frameworks und sonstigen Leistungen Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
Soweit Indiepal eigene, bereits bestehende Komponenten, Methoden, Systeme oder wiederverwendbare Elemente in ein Projekt einbringt, verbleiben die daran bestehenden Rechte bei Indiepal. Der Auftraggeber erhält daran lediglich die zur Nutzung des vereinbarten Endergebnisses erforderlichen Rechte.
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt ausdrücklich, Nutzungsrechte einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt einzuräum
11. Arbeitsdateien und interne Ressourcen
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Indiepal die Übergabe der final vereinbarten Arbeitsergebnisse, nicht jedoch die Herausgabe sämtlicher bei deren Erstellung entstandener Arbeitsmaterialien.
Insbesondere interne Entwürfe, nicht ausgewählte Varianten, Research Unterlagen, Vorarbeiten, Komponentenbibliotheken, Templates, Prompt Sammlungen, interne Dokumentationen und vergleichbare Produktionsressourcen müssen nicht herausgegeben werden.
Die Herausgabe bestimmter Quelldateien, Design Dateien oder sonstiger bearbeitbarer Arbeitsdateien kann gesondert vereinbart werden.
12. SEO und GEO
Bei Leistungen im Bereich SEO und GEO schuldet Indiepal die vereinbarten Maßnahmen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Indiepal garantiert insbesondere keine bestimmten Rankings, Besucherzahlen, Leads, Anfragen, Erwähnungen oder Quellenangaben in KI Systemen, Conversion Rates oder Umsatzsteigerungen.
Suchmaschinen, KI Systeme und sonstige Plattformen werden von unabhängigen Dritten betrieben. Deren Algorithmen, Richtlinien und Darstellungen können jederzeit verändert werden.
Solche Veränderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Indiepal.
Eine nachträgliche Verschlechterung von Rankings oder Sichtbarkeit stellt daher nicht automatisch einen Mangel der von Indiepal erbrachten Leistung dar.
13. Kein garantierter wirtschaftlicher Erfolg
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, schuldet Indiepal keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Conversion Rates, Besucherzahlen, Teilnehmerzahlen, Leads, Anfragen oder sonstigen Geschäftsergebnisse garantiert.
Prognosen, Einschätzungen, Case Studies, Referenzwerte oder Ergebnisse anderer Kunden stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse des Auftraggebers dar.
14. Browser, Geräte und technische Darstellung
Indiepal entwickelt Websites für zum Zeitpunkt der Fertigstellung marktübliche aktuelle Browser und Bildschirmgrößen.
Eine vollständig identische Darstellung auf sämtlichen Geräten, Browsern, Betriebssystemen und Bildschirmgrößen wird nicht geschuldet.
Geringfügige technisch bedingte Abweichungen in Darstellung, Schriftwiedergabe oder Positionierung stellen keinen Mangel dar, sofern die vertragsgemäße Nutzung der Website dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
15. Drittanbieter
Im Rahmen eines Projekts können Dienste Dritter eingesetzt werden, insbesondere Framer, Hostinganbieter, Domainanbieter, Schriftanbieter, Plugins, APIs, Analysewerkzeuge oder sonstige Softwaredienste.
Für diese Dienste gelten zusätzlich die jeweiligen Vertrags und Lizenzbedingungen der Anbieter.
Indiepal hat keinen Einfluss auf zukünftige Änderungen von Preisen, Funktionen, Geschäftsmodellen, APIs, technischen Voraussetzungen oder Nutzungsbedingungen dieser Anbieter.
Indiepal übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Drittanbieterdiensten, soweit Indiepal diese nicht zu vertreten hat.
Erforderliche Anpassungen aufgrund späterer Änderungen eines Drittanbieters sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Projekts und können gesondert beauftragt werden.
Soweit sinnvoll und technisch möglich, werden dauerhaft benötigte Kundenkonten unter Kontrolle des Auftraggebers eingerichtet.
16. Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
Änderungen an den von Indiepal erstellten Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte erfolgen auf eigenes Risiko.
Indiepal übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Funktionsstörungen, Darstellungsprobleme oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch solche nachträglichen Änderungen verursacht werden.
Die Behebung solcher Probleme kann als zusätzliche Leistung beauftragt und vergütet werden.
17. Rechtliche Verantwortung und Inhalte
Indiepal erbringt keine Rechtsberatung oder Steuerberatung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die rechtliche Prüfung seiner Website, seiner Geschäftsprozesse und seiner Inhalte verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie Einwilligungen, AGB, Pflichtinformationen, Werbeaussagen, Markenrechte, Urheberrechte, Bildrechte und branchenspezifische Anforderungen.
Von Indiepal bereitgestellte Mustertexte, technische Implementierungen oder allgemeine Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar.
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Bilder, Logos, Marken und sonstigen Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.
Macht ein Dritter wegen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte Ansprüche geltend, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verantwortlichkeit und Freistellung.
18. Referenznutzung
Indiepal ist berechtigt, abgeschlossene und öffentlich zugängliche Projekte als Referenz für die eigene Tätigkeit darzustellen, soweit keine entgegenstehenden berechtigten Interessen des Auftraggebers bestehen.
Hierzu können insbesondere der Name und das Logo des Auftraggebers sowie öffentlich zugängliche Abbildungen und Beschreibungen der erbrachten Leistungen auf der Website, in Präsentationen, sozialen Netzwerken und anderen Eigenmarketingkanälen von Indiepal verwendet werden.
Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden nicht veröffentlicht.
Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus berechtigtem Grund widersprechen.
19. Projektpausen und Verzögerungen
Bleiben erforderliche Inhalte, Informationen, Entscheidungen oder Freigaben des Auftraggebers aus, kann Indiepal die weitere Bearbeitung des Projekts bis zur erforderlichen Mitwirkung pausieren.
Während einer solchen Projektpause besteht kein Anspruch auf Einhaltung des ursprünglich vorgesehenen Projektzeitplans.
Die Wiederaufnahme erfolgt nach Eingang der erforderlichen Mitwirkung und entsprechend der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Kapazitäten von Indiepal.
Indiepal ist nicht verpflichtet, andere bereits eingeplante Projekte zu verschieben, um ein verzögertes Projekt unmittelbar wieder aufzunehmen.
Entsteht durch die Unterbrechung zusätzlicher organisatorischer oder technischer Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
20. Mängel und Nacherfüllung
Der Auftraggeber teilt Indiepal festgestellte Mängel nachvollziehbar und möglichst konkret mit.
Bei berechtigten Mängeln erhält Indiepal zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
Kein Mangel liegt vor, wenn die Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht, der Auftraggeber jedoch nachträglich andere gestalterische, inhaltliche oder funktionale Vorstellungen entwickelt.
Probleme, die nach Projektabschluss durch Änderungen des Auftraggebers, Änderungen Dritter, Updates externer Systeme oder sonstige von Indiepal nicht zu vertretende Umstände entstehen, stellen keinen Mangel der ursprünglichen Leistung dar.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
21. Haftung
Indiepal haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
22. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, finanzielle und strategische Informationen.
Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden.
23. Kündigung und Beendigung
Für laufende Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Soweit ein Vertrag als Werkvertrag einzuordnen ist und der Auftraggeber diesen vor Fertigstellung kündigt, richten sich die Vergütungsansprüche von Indiepal nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf bestehende Vergütungsansprüche angerechnet.
Die Beendigung des Vertrags führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Herausgabe interner Arbeitsdateien, Entwürfe oder sonstiger nicht vereinbarter Arbeitsergebnisse.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026